Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und
Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Arbeitsrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufsrechtsschutz enthalten.
Außerdem zählt zum Privat- und Berufs- rechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schaden- ersatzansprüchen, der Steuerrechtsschutz vor Ge- richten, der Disziplinar- und Standesrechtsschutz, der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, der Bera- tungsrechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erb- rechts sowie der Strafrechtsschutz. Letzterer ist allerdings bei einer vorsätzlichen Straftat aus- geschlossen.